Das Grundgesetz ist also eine Verfassung!?

Das Grundgesetz ist also eine Verfassung!?

Ich finde es schon erschreckend, dass die Bundesregierung behauptet, dass das Grundgesetz eine Verfassung ist. Es gibt nur einen rechtlichen Weg an eine Verfassung zu kommen und das steht im letzten Artikel des GG.

Das ist nicht passiert und es gibt Artikel die nicht abänderbar sind, die trotzdem abgeändert wurden.

Verbriefte Grundrechte werden nicht eingehalten und national gestrichen. Wie wäre es denn mal wenn wir als Volk jetzt den Artikel umsetzen und eine neue deutsche Verfassung gestalten und in direkt demokratischer Abstimmung entschließen?

Ich denke dann wäre endlich eine freie demokratische Grundlage geschaffen. Die Parteienlandschaft die wir haben muss komplett weg. Eine indirekte Demokratie ist keine Demokratie, genauso wie eingeschränkte Meinungsfreiheit auch keine Meinungsfreiheit ist.

Ebenso hat niemand das EU Parlament gewählt. Es hat keine Existenzberechtigung und alle beschlossenen Gesetze, alle geschlossenen Verträge sind null und nichtig!

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil alle Wahlen für rechtswiedrig erklärt und man hatte nur das Wahlrecht verändert und weitergemacht als wäre nichts grwesen.

Wisst Ihr eigentlich das dieses Urteil normalerweise dazu führt, dass alle Wahlen schon immer rechtswiedrig und dadurch null und nichtig waren? Das alle beschlossenen Gesetze, alle geschlossenen Verträge, alle getroffenen Entscheidungen als nicht stattgefunden zu bewerten sind, da keine Legitimierung dazu vorlag?

Wisst Ihr dass der Shutdown nicht nur gegen das Völkerrecht und die Menschenrechte verstößt, sondern auch noch undokumentiert auf nicht haltbaren Aussagen weniger ausgesuchter sogenannter Experten durchgeführt wurde?

Wusstet Ihr, dass wir in unserem ach so schönen demokratischen Staat überhaupt keine so toll angepriesene Gewaltenteilung haben? Das hier immer wieder eine Vermischung von Legislative, Judikative und Exekutive besteht?

Wie viel Unrecht wollt Ihr (das Volk) noch zulassen. Das Volk trägt dafür die Verantwortung, ist die Regierung doch nur unser Vertreter! Nicht in meinem Namen. Ich distanziere mich hiermit von all den völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Straftaten die durch unsere Regierung tagtäglich begangen werden.

Mir ist bewusst, dass es keinerlei legalen Weg gibt das aufzuhalten. Es gibt weltweit keine unabhängige Gerichtsbarkeit die da einschreiten und Recht sprechen würde. Es gibt nichts und niemanden der uns (dem Volk) beistehen wird und wir sind bis in den kleinsten Winkel eine gespaltene Gesellschaft.

Ich habe in den letzten 8 Jahren versucht aufzuklären und gegen die Spaltung der Gesellschaft, gegen die Hetze und Propaganda der Massenmedien, gegen die Massenmanipulation durch staatliche Institutionen zu arbeiten.

Ich sehe kaum Erfolge und muss traurig dabei zusehen, wie Unrecht zum Recht, wie Unwahrheit zur Wahrheit und Gesundheit zur Krankheit wird. Ich sehe ganz klar und deutlich und das auch belegbar, was das große Endziel dahinter ist und kaum einer versteht oder glaubt das.

Man fragt sich, warum es zu viel ist einen langen und ausführlichen Text zu lesen. Warum man ohne kausale Zusammenhänge zu verstehen, falsche Fakten akzeptiert und verteidigt. Warum man selbst Kinder hat und nicht sieht, welch grausame Zukunft sie zu erwarten haben.

Haben unsere Kinder und Kindeskinder nicht verdient ein friedliches und sicheres Leben zu haben? Ist das nicht ausreichend Grund dafür, mal anstrengende Texte zu lesen, mal gegen die Spaltung anzugehen, sich mit anderen zu vereinen?

Uns läuft die Zeit davon! Bitte, bitte, bitte, wir müssen handeln!

Meinungs- und Redefreiheit in Deutschland – Pass auf was Du sagst

Meinungs- und Redefreiheit in Deutschland – Pass auf was Du sagst

Der Gürtel um uns wird immer enger geschnallt, wenn es um die Meinungsfreiheit geht. Wie man es meint und wie es die Gerichte interpretieren, sind oftmals zwei völlig unterschiedliche Geschichten.

 

Artikel 5 Grundgesetz 

 

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. 

Die Meinungsfreiheit sorgt derzeit für viel Aufregung und Diskussionen. Was darf man sagen, wo verläuft die Grenze zu Beleidigung oder Volksverhetzung?

„Meinungs- und Redefreiheit in Deutschland – Pass auf was Du sagst“ weiterlesen

Das Grundgesetz ist „keine“ Verfassung

Das Grundgesetz ist „keine“ Verfassung

Alles in unserem Land ist auf dem Grundgesetz aufgebaut. Nicht auf einer Verfassung, wir haben keine Verfassung und obwohl uns immer wieder versucht wird zu erklären, dass das Grundgesetz eine Verfassung sei, das ist es aber nicht. Genau so wenig wie der 2+4 Vertrag ein Freidensvertrag ist. Er ist mit purer Absicht kein Friedensvertrag, denn ansonsten müsste Griechenland noch seine Reparationszahlungen bekommen und die USA müsste ihre Besatzung beenden.

Und dann wird ein Verfassungsschutz installiert um eine nicht vorhandene Verfassung zu schützen. Hier wird das System geschützt welches nicht aus diesem Land regiert wird. Hier gibt es nur Darsteller und Verwalter. Die Besatzungsmächte regieren dieses Land und nicht das Volk. Die Demokratie, die wir angeblich besitzen ist eine Scheindemokratie um gut zu klingen. Alles was unternommen wird um den Schein der Demokratie zu wahren ist Schauspielerei und hat im Endeffekt keinerlei Auswirkung auf die tatsächlichen Regierungsstrukturen. Sie liegen nämlich nicht in unserem Lande!

Hier noch einmal die Rede zum Grundgesetz, die sich jeder wirklich anhören sollte und jeder muss sich intensiv mit der Thematik beschäftigen. Es ist wichtig zu verstehen, dass wir nur verarscht werden:

.

.

Grundgesetz kann keine Verfassung sein. Ein Grundgesetz wird einem besiegten gegeben. Zur Wiedervereinigung wurde von unseren Besatzern der räumliche Geltungsbereich gestrichen. Somit ist das Grundgesetz und alle darauf aufbauenden Gesetze nichtig. Das kann man auch daran sehen, dass alle „Behörden“ privatisiert wurden. Bundestag, Finanzamt, Meldeamt, Zoll, alle Parteien, uvm. haben eine D.U.N.S. Nummer und identifizieren sich als Gewerbeunternehmen. Deren Angebote kann man an,- oder ablehnen.

Kurz gesagt: Wir werden bei der UN als NGO (Nichtregierungsorganisation) geführt, also als Diktatur. Länder Nummer 000.

Nochmal zum räumlichen Geltungsbereich: Unsere Besatzer haben den gestrichen weil sie wollten, dass wir uns endlich eine Verfassung geben, man hatte Angst vor den Kosten der Wiedervereinigung. Da Deutschland in den alten Grenzen auch Polen und andere Länder betroffen hätte, haben unsere Politdarsteller lieber einen Rückzieher gemacht und unermüdlich kund getan, dass man an der derzeitigen Ordnung nichts ändern wolle.

Somit bleibt uns Besatzungs- und Kriegsrecht erhalten.

Um das Ganze, hier von mir geschrieben auch korrekt darzustellen und zu unterstreichen füge ich eine Ausarbeitung von Prof. E. Röper aus Bremen an:

II. Westintegration versus Wiedervereinigung

Kein Verfügungsrecht der Bundesrepublik über Deutschland und die gesamtdeutsche Staatsangehörigkeit.

Die Bundesrepublik mag politisch für Deutschland sprechen. Sie ist aber nicht Deutschland und ihre Organe können mangels Gebietshoheit über den rechtlich fortbestehenden deutschen Staat nicht verfügen, das nicht untergegangene, aber handlungsunfähige Deutschland also nicht durch eigenes Handeln berechtigen, verpflichten oder gestalten. Das betrifft ebenso die (gesamtdeutsche Staatsangehörigkeit als einem auf Deutschland als ganzes bezogenen wesentlichen Rechtsinstitut, wie auch dieses selbst. „Das deutsche Volk“, nicht die Bevölkerung (in) BRD oder DDR, ist „Träger des Selbstbestimmungsrechts im Sinne des allgemeinen universalen Völkerrechts. Da „das deutsche Volk“ als zu Deutschland als ganzem gehöriges Staatsvolk konstitutives Element dieses Staates und nicht letztes Überbleibsel einer rechtlich nicht mehr existenten Größe ist, die Staatsangehörigkeit aber das Rechtsband zwischen Individuum und Staat bildet, wodurch es dessen Personalhoheit unterliegt, gleich ob es sich im Staatsgebiet aufhält, folgt daraus auch die Unaufgebbarkeit von Deutschland als ganzem als der Bezugsgröße. Aus den alliierten Vorbehaltsrechten gegenüber dem fortbestehenden (Gesamt-)Deutschland, ergibt sich nicht nur der Fortbestand Deutschlands.

Da die Bundesrepublik nicht Deutschland ist, können ihre Organe mangels Gebietshoheit über den fortbestehenden deutschen Staat nicht verfügen; dabei ist nur das deutsche Volk Träger des Selbstbestimmungsrechts. Da das deutsche Volk zu Deutschland als Ganzem gehöriges Staatsvolk ist, ist das Volk damals wie heute, schon immer der originäre pouvoir constituant !

Nachdem die Staatsangehörigkeit das einzige Rechtsband zwischen Individuum und Staat ist, kann der deklaratorische Staatsangehörigkeitsausweis nur die Personalhoheit von Deutschland als Ganzem ( das ursprüngliche Völkerrechtssubjekt ! ) belegen und beweist gleichzeitig, dass die BRD weder eine Staatsangehörigkeit noch eine Personalhoheit oder sonstige Befugnisse gegenüber Deutschen hat. Auch eine Gebietshoheit besteht nicht, da zum Einen der Art. 23 a.F. 1990 gelöscht wurde und zum Anderen es dazu eines originären Völkerrechtssubjektes nach G. Jellinek – als vom Volk als pouvoir constituant ((= verfassunggebende/konstituierende Gewalt) ? Volk), konstituierten Verfassungsstaates – bedarf.

.

Da in der hier zitierten Ausarbeitung auch um den Staatsangehörigkeitsausweis geht, möchte ich zur Warnung noch Folgendes hinzufügen:

.

Der Gelbe Schein ist eine Täuschung im Rechtsverkehr, ein Wahlanfechtungsgrund und ein Kriegsverbrechen.

Uwe Knietzsch·Freitag, 29. April 2016

Der Gelbe Schein ist wie der Antrag „Schubs mich aus dem Fenster, denn ich habe den Nachweis der Weimarer Republik, dass ich bis ins Kaiserreich fliegen kann und wenn ich doch nicht bis ins Kaiserreich fliegen kann, dann reklamiere ich eben den Nachweis“. Da kann man nur noch den Kopf schütteln.
Der Gelbe Schein ist die !!! Abgabeerklärung der Bundesstaatenangehörigkeit !!! und die Bitte als selbstgewähltes Elend für 25 Euro die nichtexistente Staatsangehörigkeit vom 5.2.1934 und die Verfassung des Versailler Diktats (totale Ausplünderung) von 1919 freiwillig anzunehmen, selbst dann wenn man nach RuStAG alles nachweisen könnte.

Damit nimmt man auch nicht mehr das Recht des Friedensvertrages von Brest-Litowsk Artikel 8 in Anspruch in die “Heimat der Bundesstaatenangehörigkeit” zurückgeschickt zu werden zu müssen und zwar solange bis man beispielsweise mit R11 wegen Täuschung im Rechtsverkehr wieder das Gegenteil erklärt hat.

Auch die russische Föderation hat sich dran zu halten und uns diese Rechtstellung zu besorgen, notfalls die BRD in Mitteldeutschland eben per Befehl zu beenden!

Sonst kann selbst der Fluglehrer von Supermann nur noch mit den Achsen zucken.

Kümmert Euch um die räumlichen Grenzen der Siegelrechte vom 27.10.1918 und die Bestätigung der kaiserlichen Wahlordnung für ein Referendum, dann erstellt Wahlunterlagen und Siegel des Referendums (für den Modus Krim) und die Wahlkommision erstellt dafür die Rechtstellung als notstandsrechtliche Bestätigung nach RuStAG und/oder Wahlrecht für Verfassungsnotstand vom 17/18.7.1990 und dann macht ihr eine Verweserwahl nach kaiserlichen Recht in Eurem Siegelgebiet und trennt so das von der BRD geraubte Gebiet wieder von der BRD/EU ab und dann vereinigt ihr diese Gebiete wieder nach kasierlichen Recht in den Grenzen vom 27.10.1918 zu einer Verwaltungsgemeinschaft mit Verweser als Gesetzgeber – der Heimat eures kaiserlichen Bundesstaates, wie er am 27.10.1918 bestanden hat.

Wie das genau geht wird gerade als Lehrmaterial erstellt und allen Interessierten zur Verfügung gestellt.

.

Das fand ich an und für sich schon schlüssig, konnte es aber jetzt nicht in allen Einzelheiten überprüfen. Es wäre hilfreich, wenn sich ein paar interessierte Leser meiner Artikel auch mal damit beschäftigen und mir eine Rückmeldung geben könnten. Auf dem Gebiet gibt es zur Zeit leider auch wieder zu viele Unwahrheiten um Interessierte auflaufen zu lassen. Ist wohl zur Zeit in vielen Bereichen gängige Praxis!

Dazu kommt noch die Weisungsbindung der Gerichte, wo alle vor dem Gesetz gleich sind, nur die Politdarsteller sich aus dieser Affäre herauswurschteln können (Sie sind halt Gleicher als Andere):

.

.

.

.

 

Bundesverfassungsgericht bestätigt Lug und Betrug am deutschen Volk seit über einem halben Jahrhundert!

Bundesverfassungsgericht bestätigt Lug und Betrug am deutschen Volk seit über einem halben Jahrhundert!
Laut Urteil ist die BRD als angeblicher Rechtsstaat schon seit 1956 erloschen, sowohl das neue Wahlgesetz als auch das alte Wahlgesetz sind nichtig. Demzufolge hat von 1956 bis heute keine einzige gültige Wahl in der BRD stattgefunden. Gleiches gilt für fast alle Gesetze und Verordnungen die seit 1956 erlassen worden. Mitglieder im Bundestag und im Bundesrat in Ermangelung eines gültigen Wahlgesetzes seit 1956 ohne Legitimation für eine Gesetzgebung!
.
Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider – Ordinarius für Öffentliches Recht – hat als Verfahrensbevollmächtigter für das „Mitglied des Deutschen Bundestages“, Bayer. Staatsminister a.D., Dr. Peter Gauweiler eine Organklage, eine Verfassungsbeschwerde, einen Antrag auf andere Abhilfe, sowie einen Antrag auf einstweilige Anordnung bei dem „Bundesverfassungsgericht“ betreffend das neue Wahlrecht – eingereicht.
.
Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest[1], dass unter der “Geltung” des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie “ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber” am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1959 nichtig sind.
.
So zum Beispiel sind das Richtergesetz [2], das Beurkundungsgesetz [3], das OWiG [4] und viele andere “Schein-Normen” nichtig, da in Ermangelung eines “verfassungskonformen” Wahlrechts in der BRD seit 1956, Politiker nicht gewählt werden durften und somit nicht in Bundesrat und Bundestag hätten einziehen und schon gar nicht Gesetze und andere Normen hätten erlassen dürfen, da die hierfür notwendige Legitimation nicht bestand !
.

Hinweis: Die Rechtsgrundlage für das Bundesverfassungsgericht (das Bundesverfassungsgerichtsgesetz – BVerfGG) wurde im Jahre 1951 veröffentlicht. Das Bundeswahlgesetz[5] im Jahre 1956 !

.

.

.

Der Anwalt Lutz Schäfer zum Thema:

.
Liebe Leser, liebe Wutbürger!
.
Karlsruhe hat in Sachen Wahlrecht gesprochen, und auf die hiesige Juristenwelt müsste dies wie Erdrutsch wirken, oder: hat Karlsruhe endlich ‘das Tor’ geschossen? Warum?
.
Ganz einfach: Damit steht fest, dass unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes noch nie “der verfassungsmäßige Gesetzgeber” am Werk war.
.

Was folgt daraus?

.

Wir als Anwälte und auch selbst Betroffene werden jetzt in jedem Verfahren, dem nachkonstitutionelles Recht zugrunde liegt, einwenden, dass eben dieses Gesetz wegen verfassungswidrigen Zustandekommens selbst verfassungswidrig und damit nichtig ist!
.
Was soll sonst aus dem Karlsruher Spruch folgen? Was folgt daraus für die gegenwärtige Regierung, für den gegenwärtigen Bundestag? Dieser verfassungswidrig gewählte Bundestag kann sich doch jetzt nicht hinsetzen und als verfassungswidriges BRD-Organ einfach ein neues Wahlgesetz (oder irgendein anderes Gesetz) beschließen? Dazu hat er keine Legitimation, wie gerade zu hören war. Der gesamte Bundestag nebst seiner Merkel-Regierung ist sofort aufzulösen!
.
Wer dann Neuwahlen ausschreibt unter Geltung welchen Wahlgesetzes, bleibt der Kunst der Staatsrechtler überlassen.
.
Auf jeden Fall wird eine gehörige Portion unmittelbare Demokratie, sprich: Volksentscheid eine eminente Rolle spielen. Was für eine Situation in dieser Zeit des Untergangs! Ich hoffe, dass wir einiges zu hören bekommen von unseren Rechts-Koryphäen, in welcher rechtlichen Situation wir gelandet sind, welche Konsequenzen zwingend zu ziehen sind, und wie es hier weitergeht.
.
Man sieht: diese Merkel-Regierung hätte uns ohne verfassungsmäßige Grundlage glatt an den ESM verkauft und endgültig ausradiert, ohne dass sich auch nur ein Staatsanwalt dafür interessiert, was für Salven von Verfassungshochverrat von diesen Figuren abgeschossen werden. Jedenfalls waren sämtliche Strafanzeigen bisher zwecklos. Der Phantasie sind jetzt keine Grenzen mehr gesetzt:
.
Alle Prozesse nach dem neuen Waffenrecht, KWKG (Kriegswaffenkontrollgesetz) dem neuen BGB, Sozialgesetzbuch und vor allem Steuersachen nach der AO 77 sind darauf zu überprüfen, ob die angewandten Gesetze vom verfassungsmäßigen “Gesetzgeber” erlassen wurden, oder immer nur nur von den paar Leuten, die sich weitgehend selbst gewählt haben, um Diäten zu kassieren und Gesetzgeber zu spielen, auch wenn es inzwischen nur noch fast 3% sind?
.
Es wird zu prüfen sein, ob abgeschlossene Verfahren wieder aufzunehmen sind, und ob Schadensersatz- oder Rückforderungsansprüche gegen den BRD-Staat entstanden sind, die den Beträgen in den Rettungsschirmen gleichkommen. Welche Besoldungs-, Pensions- oder gar Diätengesetze hatten überhaupt Gültigkeit?
.
Ich fürchte, hier ist jetzt so ziemlich alles weggebrochen. Man denke auch an die gesinnungs-strafrechtlichen Verschärfungen und die daraus resultierenden gefüllten Gefängnisse!
.
Ich werde jedenfalls jedem raten, und dies auch selbst tun, in den anhängigen Verfahren die gesetzlichen Grundlagen in Zweifel zu ziehen aus dem Gesichtspunkt der Nichtigkeit wegen Verfassungswidrigkeit. Wenn aus der Karlsruher Entscheidung auch nur ein Hauch von Konsequenz folgt, dann muß jedes seriöse Gericht (den gesetzlichen Richter denken wir uns einfach mal dazu) das Verfahren unterbrechen und pflichtgemäß eine Vorlage nach Art. 100 GG an das Bundesverfassungsgericht durchführen. Und dies gilt für nahezu 99% der anhängigen Verfahren bzw. für alle Verfahren, die unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes stattfanden.
.
Für die künftige ESM-Entscheidung haben wir damit bereits das erste tragende Argument für die Nichtigkeit.
.
Interessant dürften auch die Wahnsinnsbeschlüsse zu Fragen der EU von Maastricht bis Schengen sein, inkl. Lissabon, ESM usw.
.
Ich denke, es wird einiges in Bewegung geraten und werde gern Präzedenzfälle schaffen!
.
Rechtsanwalt Lutz Schaefer,
am 25. Juli 2012
.
Hauptstr.31
55469 Riegenroth
Telefon: 06766 – 960056
Telefax: 06766 – 960057
.
Querverweise:
.
[1] ECLI:DE:BVerfG:2012:fs20120725.2bvf000311
.
[2] Deutsche Richtergesetz
.
[3] Beurkundungsgesetz
.
[4] Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
.
[5] Bundeswahlgesetz
.
.
.
.

Angriffskrieg-Verbot soll aus dem Grundgesetz gestrichen werden

Angriffskrieg-Verbot soll aus dem Grundgesetz gestrichen werden

Nun geht es ans Eingemachte. Mit dem „Weißbuch 2016″ will die Bundesregierung die Außen- und Sicherheitspolitik reformieren. Erste Vorschläge sind: Der Einsatz der Bundeswehr im Innern,  Abschaffen des Parlamentsvorbehalts und die Streichung des Angriffsverbotsartikel im Grundgesetz.

Ein Artikel von Wilhelm von Pax

 

weißbuch

Mit dem „Weißbuch 2016″ (voller Name: „Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“) will die Bundesregierung ihre außen- und sicherheitspolitischen Strategien neu ausrichten. Seit dem Jahr 1969 formuliert die Bundesregierung in unregelmäßigen Abständen in den sogenannten Weißbüchern ihre Problemanalysen und Lösungsansätze für die internationale Politik. Auch Reformen und Investitionen im Auswärtigen Amt, Kanzleramt und Bundeswehr gehören regelmäßig zu den Grundsätzen.

Ein erster Entwurf des Weißbuchs 2016 liegt offenbar der Süddeutschen Zeitung vor. Darin geht es unter anderem darum, das verfassungsrechtliche Verbot, demnach die Bundeswehr nicht im Innern eingesetzt werden darf, bis zur Unkenntlichkeit abzuändern. Bislang könne die Bundesregierung die Bundeswehr im Innern etwa im „Fall des inneren Notstandes“ einsetzen, heißt es in dem vorliegenden Entwurf,  „Charakter und Dynamik gegenwärtiger und zukünftiger sicherheitspolitischer Bedrohungen machen hier Weiterentwicklungen erforderlich, um einen wirkungsvollen Beitrag der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr an der Grenze von innerer und äußerer Sicherheit auf einer klaren Grundlage zu ermöglichen.“ Zuvor hatte der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion Henning Otte einen entsprechenden Vorschlag in der „Bild am Sonntag“ unterbreitet.

Doch auch bei den Auslandseinsätzen soll sich einiges tun. Im Entwurf heißt es: „In jüngster Zeit nimmt die Zahl der Einsätze und Missionen zu, die ein verzugsloses und konsequentes Handeln erfordern“. Das impliziert, dass der Parlamentsvorbehalt, also die Entscheidungshoheit des Bundestages über Auslandseinsätze, für „verzugsloses […] Handeln“ im Wege steht. Entsprechende Fürsprecher, die den Parlamentsvorbehalt abschaffen wollen gibt es bereits länger in den Reihen von CDU/CSU und SPD.

Aber nicht nur Heimateinsatzverbot und Parlamentsvorbehalt stehen auf der Kippe. In dem Dokument heißt es : „Es wird […] zunehmend schwierig, den Rahmen einer Einbindung in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einzuhalten“.

Die „SZ“ berichtet: „Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Auslandseinsätze nur möglich sind, wenn sich die Bundesrepublik in ein solches System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnet. Zugleich, so der Weißbuch-Text, gebe es mehr und mehr Einsätze ‚durch Ad-hoc-Kooperationen‘ von Staaten. ‚Angesichts der weiter steigenden sicherheitspolitischen Verantwortung Deutschlands‘ müsse man in der Lage sein, ‚auch diesen Herausforderungen‘ Rechnung zu tragen.“

angriffskriegverbot-670x197

Damit spielt die Bundesregierung auf das Angriffskriegverbot an. Denn  Grundgesetz (GG) erlaubt in Art. 24 Abs. 2 zwar ausdrücklich die Teilnahme Deutschlands an „einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit zur Wahrung des Friedens“ durch „Einordnung“ in desselben, aber Angriffskriege sind laut Artikel 26 GG strikt verboten. Um Auslandseinsätze in fremden Staaten dennoch legal zu gestalten musste die Bundeswehr bisher in NATO- oder UN-Missionen eingebunden sein. Die Bundesregierung möchte allerdings lieber „Ad-hoc“ Krieg führen und zur Not auch ohne „Systeme gegenseitiger kollektiver Sicherheit“ wie den „Vereinten Nationen“ Auslandseinsätze bestreiten. Der Angriffsverbots-Artikel muss dafür also entweder ganz weg oder bis zur Unkenntlichkeit modifiziert werden.

Quelle: neopresse.com

WILLKÜR AN DEUTSCHEN GERICHTEN

WILLKÜR AN DEUTSCHEN GERICHTEN

Ein paar gesammelte Beispiele der Willkür

 

Die Richterin verliert die Nerven, nachdem die Frage gestellt wurde, ob es sich hier um ein Staatsgericht handelt und
schmeißt den Angeklagten und die Prozessbeobachter raus. (Länge des Clips ist mit 5:40 min okay)

 

Hier ist nun Teil 2

 

JEDER, der nun glaubt, hier sei alles ok sollte mal seinen Glauben ablegen und einfach beim Amtsgericht nachfragen.

Einfach den Behördenleiter schnappen und fragen: ist das hier ein staatliches Gericht mit staatlichen Richtern? Wird das GG von 1949 eingehalten?

Was spricht dagegen, genau das einfach zu tun? Wir haben nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht.

Das müsste ja der Fall sein. Ansonsten haben die Verschwörungstheoretiker mal wieder Recht.

Denn: in Handelsgerichten gibt es kein Recht. Wenn Kohle benötigt wird, dann wird einfach abgeurteilt. Wollen wir dies unseren nachkommen hinterlassen?

Schauen wir in den USA, da sind Gefängnisse bereits florierende Unternehmen.

 

Richter Hassel auf der Flucht 06.04.2016 Amtsgericht Rostock

 

Hierbei geht es nun um die illegale Entwendung von Eigentum, denn es gibt keinen Beschluss!

 

 

Souverän setzt Richter legitim Schachmatt

 

Im folgenden Clip wird gezeigt, wie man legitim einen Richter aus dem Rennen wirft.

 

 

Wann ist ein richterlicher Beschluss gültig und bindend?

 

Dazu möchte ich Euch ein Schreiben präsentieren, indem alles im vollen Umfang enthalten ist. Ein Dank geht an unsere Mitautorin Naomi Campell:

 

Ihr Schreiben vom 08.04.2016 und Ihre erneute Pfändungsankündigung vom 24.03.2016 mit Androhung von Erzwingungshaft

Sehr geehrter Herr Wolf,
Ihr oben genanntes Schreiben haben Sie dem Grundrechtsträger, im weiteren Verlauf auch Unterzeichner genannt, ohne vorherige Legitimation durch einfachen Posteinwurf zukommen lassen.
Auf Grund vorgenannter, unwiderlegbarer Tatsachen und aus allen anderen Rechtsgründen, weißt der Unterzeichner Ihr rechtswidriges Schreiben vollumfänglich und unwiderruflich zurück. Bei allen behördlichen Briefen ist zu beachten, dass Schriftstücke generell unterschrieben sein müssen um rechtlich wirksam zu sein. Dies ist im BGB Bürgerlichen Gesetzbuch fest verankert.
BGB § 126 Schriftform
(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
Der Paragraph 126 Absatz 1 besagt hier ganz klar, dass der Aussteller eigenhändig unterschreiben muss. Das bedeutet auch, dass „im Auftrag, i.A.“ ungültig ist.
Beweisführung:
Ihr Schreiben vom 24.03.2016 wurde mir per Posteinwurf zugestellt. Die Pfändungsankündigung wurde nicht rechtskräftig unterschrieben. Sie schreiben wiederholt: Im Auftrag.
Ein Beamter muss selbst (eigenhändig) unterschreiben und darf diese Unterschrift nicht für jemand anderes übernehmen.
Beweis:
i.A. M. Wolf
Mit Namensunterschrift ist gemeint, dass der Name erkennbar sein muss. Hierzu gibt es auch ein Bundesgerichtshofurteil vom 11. April 2013. Paraphen (sind Schnörkel, Kreuze und unleserliche Wellenlinien) oder Handzeichen sind nicht erlaubt.
Beweis:
Nicht leserlich unterzeichnet, es fehlt der Vor-und Zuname.
Wenn die Unterschrift oder die notarielle Beglaubigung fehlt, dann greift der Paragraph 125 BGB.

BGB § 125 Nichtigkeit wegen Formmangels

Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.
Ohne rechtsgültige Legitimation der Beamten gibt es keine Hoheitsrechte und damit gibt es kein Amt und keine Behörde.
Beweis:
Eine Behörde kann gar nicht im Rahmen gesetzlicher Verfahren hoheitlich tätig werden, da eine Behörde keine Person ist und darüber hinaus keinerlei Befugnisse hat, hoheitlich tätig zu werden. Das dürfen nur Beamte! Diese gibt es seit dem Jahre 1945 nicht mehr, da im Jahre 1945 der Beamtenstatus abgeschafft wurde.

Beweis:
Sie verfügen lediglich über einen Dienstausweis.
Rechtswidriger Versuch der Anwendung aufgehobener Grundrechtsnormen, hier Zivilprozessordnung (ZPO) und (OWiG)
Hier: §§ 807 Abs. 1 Ziffer 4
Diese Rechtsvorschrift ist zum einen nicht mehr existent und zum anderen fehlt der Geltungsbereich. Hier die Gesetzesgrundlage:
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG9 wurde am 11.10.2007 im Bundestag zur Rückwirkenden Aufhebung beschlossen, da an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde. Seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBI, I, Seite 2614) existiert für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom 30.11.2007.
Gesetze ohne Geltungsbereich, sind wegen des Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.
§§ 807, 758a ZPO Pfändung einer Geldforderung
Im April 2006 wurden auf die gleiche Art die Zivile Prozessordnung (ZPO), auch die Strafprozessordnung (St PO) und das Gerichtsverfassungsgesetz gelöscht, indem der §1, nämlich das Einführungsgesetz aufgehoben wurde.

Rechtswirksamkeit erlangt am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Die Gesetze wurden ergo ebenfalls rückwirkend aufgehoben.
Wegfall des Geltungsbereichs
Aber es geschah im selben Schritt noch mehr. Der §5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In diesem Paragraphen fand sich der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke.
Nun wird es sogar für absolute Laien vom Verständnis und auch vom Juristischen her ganz einfach.
Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt nicht.
Auch für Sie nicht Herr Wolf!

 

  • 758a ZPO Pfändung einer Geldforderung
  • Amtsanmaßung § 132 und 132a StGB
  • Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen § 132a StGB
  • Täuschung im Rechtsverkehr § 270 StGB
  • Mittelbare Falschbeurkundung § 271 StGB
  • Diebstahl § 242 StGB
  • Betrug § 263 StGB
  • Nötigung § 240 und 241 StGB
  • Erpressung § 253 StGB
  • Hochverrat gegen Bund oder ein Land §§ 81 und 82 StGB
  • Anwendung aufgehobener Gesetze (Aufhebung der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung)

Anwendung eines verbotenen nationalsozialistischen Gesetzes (Justizbeitreibungsverordnung vom 11.03.1937)
Verstoß (Kriegsverbrechen nach Artikel 46 und 47) gegen das „Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges“ vom 18.10.1907 (RGL. 1910 S. 107) Haager Landkriegsordnung (HLKO) … aber das haben Sie ja bereits schriftlich!

Hier noch eine Anmerkung:

Definition Staat
Auszug aus dem juristischen Wörterbuch von Gerhard Köbler, 16. Auflage, Vahlen:
Staat ist die auf die Dauer berechnete Zusammenfassung einer größeren Anzahl von MENSCHEN ( Staatsvolk) auf einem bestimmten Teil der Erdoberfläche (Staatsgebiet) unter Regelung aller für deren gemeinschaftliches Leben notwendigen Belange durch einen innerhalb der Gemeinschaft obersten Willensträger (Staatsgewalt) (Drei Elemente-Lehre), falls sich die von diesem Willensträger aufgestellte Ordnung tatsächlich durchgesetzt hat und KEINEN VÖLKERRECHTSWIDRIGEN ZWECK dient ….fort Folgende.
Fällt eines dieser drei Merkmale weg, so handelt es sich NICHT um einen Staat.

Was jetzt hier Recht und Unrecht ist, was seitens der Justiz „zu Recht“ gebogen wird, sollten Sie wissen.
Der „Beamte“ darf nicht jede dienstliche Anweisung befolgen. Da er für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung trägt, muss er seine Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Anordnungen unverzüglich gegenüber seinem Vorgesetzten und – für den Fall, dass dieser die Anordnung aufrechterhält – gegenüber dem nächsthöheren Vorgesetzten äußern. Selbst wenn die Anordnung durch den nächsthöheren „Beamten“ bestätigt wird, kann er wegen des ihm aufgetragenen Verhaltens zur Verantwortung gezogen werden, nämlich dann, wenn er zuvor erkannt hatte, dass dieses Verhalten einen Straftatbestand erfüllen oder einen Verstoß gegen die Würde des Menschen zur Folge haben würde (vgl. § 62 BBG).
Ich habe Sie bereits im letzten Anschreiben über die Rechtslage informiert. Sie hatten genügend Zeit, sich zu informieren. Mein Anschreiben vom 24.03.2016 haben Sie ignoriert. Sie weisen mein Schreiben UNBEGRÜNDET zurück.
Zudem haben Sie meine Menscherklärung ebenfalls ignoriert. Der MENSCH steht dem GESETZ GEGENÜBER!
„Mensch ist das mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tod. Der M. steht im Mittelpunkt des von ihm gestalteten Rechtes. Er hat bestimmte grundlegende Rechte gegenüber dem Staat.“ (Mensch. In: Juristisches Wörterbuch Für Studium und Ausbildung. Hrsg. von Gerhard Köbler. München: Franz Vahlen 2012. S. 276)
„Menschenwürde (Art. 1 I GG) ist der innere und zugleich soziale Wertanspruch, der dem Menschen um seinetwillen zukommt. Die M. besteht darin, dass der Mensch als geistig-sittliches Wesen von Natur darauf angelegt ist, in Freiheit und Selbstbewusstsein sich selbst zu bestimmen und in der Umwelt auszuwirken.“ (Menschenwürde. In: Juristisches Wörterbuch Für Studium und Ausbildung. Hrsg. von Gerhard Köbler. München: Franz Vahlen 2012. S. 277)
Gemäß dieser Definitionen ist der Mensch ein freies, im Umkehrschluss nicht beherrschbares Wesen. Er ist ursprünglich nicht im Staat, sonst könnte er keine „grundlegenden Rechte gegenüber dem Staat“ haben. Viel interessanter ist jedoch die rechtswissenschaftliche Definition der Menschenwürde, die die Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG als „unantastbar“ bezeichnet und sich in S. 2 dazu verpflichtet sie „zu achten und zu schützen“. Demzufolge muss es sich bei der Bundesrepublik Deutschland um ein Angebot an den Menschen handeln, ansonsten würde sie ja gegen das Recht des Menschen sich „selbst zu bestimmen“ und folglich gegen Art. 1 Abs. 1 GG verstoßen. Beim studieren einiger Gesetze wurde mir dann bewusst, dass mich die Rechtsordnung gar nicht als dieses freie Wesen Mensch wahrnimmt, sondern mich als eine Person betrachtet.
Herr Wolf, ich bin keine Person.
„Jeder Mensch hat angeboren, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten. Sklaverei oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.“ (§ 16 ABGB)
„Person ist, wer Träger von → Rechten und → Pflichten sein kann (→ Rechtssubjekt, →Rechtsfähigkeit). Natürliche P. ist der Mensch und zwar von der Vollendung seiner → Geburt bis zu seinem → Tod.“ (Person. In: Juristisches Wörterbuch Für Studium und Ausbildung. Hrsg. von Gerhard Köbler. München: Franz Vahlen 2012. S. 311)
„Natürliche Person ist der Mensch und zwar von der Vollendung seiner → Geburt bis zu seinem → Tod.“ Hier steht lediglich geschrieben, dass die Natürliche Person der Mensch ist. Es ist keine Gleichung. Jede natürliche Person ist ein Mensch, aber nicht jeder Mensch ist eine natürliche Person.
„Fiktion (Erdichtung) ist der Rechtssatz, der eine in Wahrheit nicht bestehende Tatsache als bestehend behandelt.“ (Fiktion. In: Juristisches Wörterbuch Für Studium und Ausbildung. Hrsg. von Gerhard Köbler. München: Franz Vahlen 2012. S. 147 f.)
Die BRiD ist eine Staatssimmulation, eine Fiktionstheorie, erfunden und erdacht von Menschen für Personen.